
Hinweise zur Prüfung des Jahresabschlusses nach dem neuen doppischen Haushaltsrecht
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Mit der Einführung des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens wird auch die Rechnungsprüfung vor neue Herausforderungen gestellt. Der Arbeitskreis der Leiterinnen und Leiter der Rechnungsprüfungsämter der größten deutschen Städte hat Grundsätze für die künftige Prüfung des Jahresabschlusses nach dem neuen Gemeindehaushaltsrecht erarbeitet.
Die in der Anlage enthaltenen Hinweise wurden als Arbeitshilfe für Rechnungsprüferinnen und –prüfer konzipiert. Gleichzeitig sollen sie gegenüber der Gemeindevertretung als dem für die Haushaltskontrolle zuständigen Organ sowie gegenüber der Öffentlichkeit die Arbeitsweise der Rechnungsprüfungsämter transparent machen.
Das mit den Anlagen übergebene Material ist auf der Basis von Ergebnissen einer nordrhein-westfälischen interkommunalen Projektgruppe „Prüfung des Jahresabschlusses nach NKF“ entstanden und hatte als Arbeitsgrundlage die bereits beschlossenen bzw. im Entwurf vorliegenden rechtlichen Regelungen für das neue Haushalts- und Rechnungswesen von Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen.
Grundsätzlich sind die Hinweise also vor dem Hintergrund der speziellen rechtlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern zu werten. Gleichzeitig ist zu beachten, dass die jetzt vorgelegten Hinweise dem Diskussionsstand November 2005 entsprechen und den Fortschritten bei der Reform des Gemeindehaushaltsrechts folgend anzupassen und fortzuschreiben sind.
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Hinweise zur Prüfung des Jahresabschlusses nach neuem – doppischen –Gemeindehaushaltsrecht (PDF-Datei, 324 KB)
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Anlage 1: Teilnehmer der Arbeitsgruppe "Prüfungsstandards für den doppischen Jahresabschluss“ (PDF-Datei, 91 KB)
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Anlage 2: Formulierungsvorschlag für ein uneingeschränktes Testat auf Basis des § 101 GO NRW (PDF-Datei, 101 KB)
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