Gutes Signal für Leistungsempfänger und Beschäftigte
Köln/Berlin, 8. Februar 2010
Der Deutsche Städtetag begrüßt, dass der Bund nun gemeinsam mit den Ländern doch eine Verfassungsänderung anstrebt, um die Organisation der Hilfen für Langzeitarbeitslose dauerhaft auf eine stabile Grundlage zu stellen. Die Jobcenter von Kommunen und Arbeitsagenturen sowie die Optionskommunen sollen ihre Arbeit auch in Zukunft fortsetzen können. Damit werden funktionierende Strukturen erhalten und bleibt es bei Hilfen aus einer Hand. Praktische und rechtliche Probleme einer getrennten Aufgabenwahrnehmung werden vermieden. Das ist ein gutes Signal für die rund 6,8 Millionen Leistungsempfänger wie auch die mehr als 60.000 mit dieser Aufgabe betrauten Beschäftigten, auf das wir lange gewartet haben, sagte die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Petra Roth aus Frankfurt am Main. Gerade in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage und angesichts des zu erwartenden Anstiegs der Langzeitarbeitslosigkeit sei es notwendig, auf bestehende Strukturen zu setzen, die sich über die Jahre eingespielt haben.
Jetzt kommt es darauf an, rasch Einigkeit über die genauen Inhalte der Verfassungsänderung zu erzielen. Dabei müssen auch die kommunalen Belange berücksichtigt werden. Nachdem im vergangenen Jahr eine Verfassungsänderung keinen Konsens gefunden hat, drängt nun die Zeit sehr, so Petra Roth weiter. Denn die genauen rechtlichen Regelungen müssten frühzeitig bekannt sein, damit die Verwaltungen vor Ort einen möglichst reibungslosen Ablauf nach der Umstellung ab dem 1. Januar 2011 sichern können.
Eine Verfassungsänderung sei auch deshalb zu begrüßen, weil sich der Einfluss der Kommunen auf die örtliche Arbeitsmarktpolitik auf diese Weise erhalten lasse, sagte die Städtetagspräsidentin. Kommunen und Arbeitsagenturen müssten auf Augenhöhe arbeiten. Das sei so ganz anders möglich als bei der getrennten Aufgabenwahrnehmung, die die Koalition ursprünglich angestrebt hatte.