Deutscher Städtetag zum Koalitionsvertrag und zur Finanzkrise
Berlin, 5. November 2009
Der Deutsche Städtetag hat an die neue Bundesregierung und den neuen Bundestag appelliert, bei allen Entscheidungen, die sich auf die Finanzsituation der Kommunen auswirken, die Folgen für die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu beachten. Das müsse auch für die geplanten milliardenschweren Steuerentlastungen gelten, erklärte der kommunale Spitzenverband heute nach Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss in Berlin.
Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth, sagte: Die Kommunen sind sich ihrer Verantwortung für die meisten öffentlichen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft bewusst. Gerade in der Krise müssen die Städte handlungsfähig bleiben, um sich weiterhin zuverlässig für Aufgaben wie die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, den Ausbau der Kinderbetreuung, Bildung, Integration und eine gute Infrastruktur engagieren zu können. Die Menschen vertrauen auf die kommunalen Leistungen vor Ort.
Durch die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise bestehe die Gefahr, dass vor allem Städte mit hoher Verschuldung und Arbeitslosigkeit handlungsunfähig werden. Es muss verhindert werden, dass Kommunen finanziell zusammenbrechen und ihren Bürgern immer weniger und schlechtere Leistungen anbieten können. Die Finanzlage vieler Städte ist bereits jetzt verheerend und wird sich im kommenden Jahr noch weiter verdunkeln. Die aktuelle Steuerschätzung macht die ganze Dramatik der Einnahmeverluste deutlich, die noch größer sind als bisher befürchtet, betonte die Städtetagspräsidentin. Sie verwies auf diese Daten und Einschätzungen:
- Kurzfristige Kassenkredite der Kommunen von inzwischen 32,6 Milliarden Euro sind ein Alarmzeichen, das niemand übersehen kann. Das Volumen, mit dem Städte laufende Ausgaben auf Pump finanzieren müssen, hat sich damit in den vergangenen zehn Jahren mehr als verfünffacht.
- Die Haushalte vieler Städte drohen zwischen zwei Mühlsteinen zerrieben zu werden: zwischen sinkenden Steuereinnahmen und steigenden Sozialausgaben.
- 2009 brechen von bisher 41 Milliarden Euro Gewerbesteuer brutto voraussichtlich 7,4 Milliarden Euro weg das sind rund 18 Prozent. Damit ist der Verlust noch einmal 1,4 Milliarden Euro höher als bei der Steuerschätzung im Mai vorhergesagt.
- Die Sozialausgaben klettern gleichzeitig erstmals auf rund 40 Milliarden Euro beinahe doppelt so viel wie kurz nach der Wiedervereinigung.
- Ab 2010 müssen die Kommunen bis 2013 voraussichtlich Defizite zwischen Einnahmen und Ausgaben von jeweils mehr als 10 Milliarden Euro befürchten. Diese Höhe ist bisher beispiellos, auch gegenüber dem Defizit aus dem Jahr 2003 von 8,4 Milliarden Euro in der bisher schwersten kommunalen Finanzkrise.
Steuerentlastungen
Zu den im Koalitionsvortrag angekündigten Steuerentlastungen sagte Petra Roth: Viele Städte können weitere Mindereinnahmen definitiv nicht verkraften. Wir lehnen allgemeine Steuerentlastungen nicht generell ab. Aber für die Städte ist nicht erkennbar, wie sie angesichts ihrer äußerst angespannten Finanzlage eine weitere Schwächung ihrer Einnahmebasis verkraften sollen, ohne dass Qualität und Verlässlichkeit der gerade in Krisenzeiten elementar wichtigen städtischen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger gefährdet werden.
Die zusätzlichen von der Koalition geplanten Steuerentlastungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen würden bei den Kommunen Steuerausfälle von voraussichtlich rund 3,6 Milliarden Euro jährlich verursachen. Davon entfielen mindestens 1,2 Milliarden Euro auf das steuerpolitische Sofortprogramm und 2,4 Milliarden Euro auf die ab 2011 in Aussicht gestellten Entlastungen bei der Einkommensteuer: Wir appellieren deshalb an die Bundesregierung, ihre soeben im Koalitionsvertrag formulierten Goldenen Regeln für eine solide Haushalts- und Finanzpolitik konsequent zu beachten.
Gewerbesteuer Kommission zu den Gemeindefinanzen
Da die Kommunen bereits konjunkturbedingt Ausfälle bei der Gewerbesteuer sowie dem kommunalen Anteil bei Lohn- und Einkommensteuer zu verkraften haben, lehnte der Deutsche Städtetag mit Nachdruck jede gesetzgeberische Demontage oder gar Infragestellung der Gewerbesteuer ab und warnte vor Steuersenkungen, die die kommunale Leistungsfähigkeit ernsthaft gefährden könnten.
Die Städte forderten Bundestag und Bundesregierung auf, die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle der Städte nicht durch Maßnahmen zu schwächen, die vermeintlich zur Konjunkturbelebung dienen sollen. Die im Zuge einer Korrektur der Unternehmenssteuerreform bei der Berechnung der Gewerbesteuer vorgesehene Absenkung des Finanzierungsanteils bei Mieten werde daher abgelehnt.
Petra Roth: Wir setzen weiterhin auf die Zusage der Kanzlerin aus diesem Frühjahr, dass die Gewerbesteuer unangetastet bleibt. Die Gewerbesteuer sei nicht nur die wichtigste städtische Steuer, sondern auch eine gute Steuer. Daran änderten auch die derzeitigen Steuerausfälle aufgrund einer noch nie da gewesenen Krise nichts.
Die von der Koalition geplante Kommission zur Zukunft der Gemeindefinanzen dürfe nicht allein die kommunalen Steuereinnahmen in den Blick nehmen. Eine solche Kommission müsse zwingend auch das Missverhältnis zwischen kommunalen Aufgaben und Ausgaben und den Einnahmen zum Gegenstand haben. Das gelte besonders im Bereich der Sozialpolitik, also bei den Hilfen für Langzeitarbeitslose, der Kinder- und Jugendhilfe, den Hilfen für Menschen mit Behinderung und bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit.
Die Forderung der kommunalen Spitzenverbände, bei Gesetzgebungsverfahren mit kommunalem Bezug ein verbindliches Anhörungs- und Mitwirkungsrecht ins Grundgesetz aufzunehmen, bleibe auf der Tagesordnung. Es sei richtig, dass die Beteiligungsrechte der Kommunen nach dem Koalitionsvertrag ebenso diskutiert werden sollen wie die Umsetzung des Konnexitätsprinzips Wer bestellt, bezahlt, mit dem zusätzliche finanzielle Belastungen der Kommunen verhindert werden sollten.
Position der Städte zu weiteren Aspekten des Koalitionsvertrages
Präsidium und Hauptausschuss des Deutschen Städtetages befassten sich darüber hinaus mit weiteren für die Städte wichtigen Passagen des Koalitionsvertrages. Diese kommentierte in der Pressekonferenz der Vizepräsident des Deutschen Städtetages, der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude.
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Jobcenter
Christian Ude: Die Städte kritisieren, dass es bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit nicht zu einer Verfassungsänderung kommt, um die Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und Arbeitsagenturen rechtlich abzusichern. Umso mehr kommt es jetzt darauf an, dass die Bundesagentur für Arbeit den Kommunen für die getrennte Aufgabenwahrnehmung attraktive Angebote zur freiwilligen Zusammenarbeit unterbreitet, so wie es die Koalition ankündigt. Die Städte müssten ihre Kompetenz auch bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik einbringen können und dürften in ihrer Rolle nicht auf die sozialen Dienstleistungen wie Kinderbetreuung und die Kosten der Unterkunft reduziert werden.
Die getrennte Aufgabenwahrnehmung durch Kommunen und Arbeitsagenturen bedeute für die Zukunft getrennte Bescheide, getrennte Ansprechpartner für die betroffenen sieben Millionen Hilfeempfänger und einen Mehraufwand für die kommunalen Träger. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand müsse so weit wie möglich reduziert werden. Attraktive Kooperationsangebote sollten es ermöglichen, dass die Langzeitarbeitslosen ihre Leistungen auch in Zukunft möglichst unter einem Dach und abgestimmt angeboten bekommen. Durch gegenseitige Beauftragungen mit Dienstleistungen könnten die beiden Träger, Kommunen und Arbeitsagenturen, ihre jeweiligen Kompetenzen zum Einsatz bringen.
Familienpolitik Ausbau der Kinderbetreuung
In den vergangenen Jahren haben die Kommunen bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, familienfreundliche und attraktive Lebensbedingungen für Eltern, Kinder, junge und alte Menschen zu schaffen. Christian Ude: Bund und Länder müssen jedoch endlich erkennen, dass der Ausbau der Kinderbetreuung für unter dreijährige Kinder nach wie vor unterfinanziert ist. Die Umsetzung des Rechtsanspruches ab dem Jahre 2013 werden die Kommunen ohne weitere Finanzhilfen nicht schaffen können so sehr sich die Städte auch anstrengen.
Der Rechtsanspruch werde eine Versorgungsquote weit über 35 Prozent erforderlich machen. Darauf müsse die Politik eine angemessene Antwort geben. Der Bund habe die Kostenfolgen unterschätzt, zumal der Rechtsanspruch in die Berechnungen nicht einkalkuliert gewesen sei. Die bisherige Beteiligung des Bundes mit vier Milliarden Euro sei ein wichtiger Schritt gewesen. Die vom Bund veranschlagte Gesamtsumme von
12 Milliarden Euro sei jedoch noch nicht voll finanziert und reiche für den Ausbau bis hin zu einem Rechtsanspruch mit Sicherheit nicht aus.
Bildung
Positiv bewerteten die Städte, dass der Koalitionsvertrag Bildung als gesamtstaatliche Aufgabe definiert, die einer engen Partnerschaft aller Verantwortlichen bedarf.
Bund, Länder und Kommunen agieren heute allerdings vielfach unkoordiniert in den verschiedenen Teilbereichen des Bildungssystems. Das Grundgesetz ermöglicht bisher kein koordiniertes Vorgehen aller Ebenen. Im Sinne eines kooperativen Föderalismus sollten die Leistungen von Bund, Ländern und Kommunen miteinander verknüpft werden, sagte Vizepräsident Ude. So müsse besonders ermöglicht werden, dass der Bund wie in den Jahren vor der Föderalismusreform I den Kommunen finanzielle Mittel zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur bereitstellen kann. Andernfalls könne die im Koalitionsvertrag angestrebte Bildungspartnerschaft von Bund, Ländern und Kommunen nicht umgesetzt werden.
Daseinsvorsorge
Zur steuerlichen Behandlung von Leistungen der Daseinsvorsorge sagte Städtetags-Vizepräsident Ude: Eine stärkere Besteuerung von Leistungen der Daseinsvorsorge würde die Bürgerinnen und Bürger über höhere Gebühren belasten und auf ihren Widerstand stoßen. Die Städte werden die neue Regierung deshalb an ihrer im Koalitionsvertrag enthaltenen Aussage messen, dass Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht über die bestehenden Regelungen hinaus steuerlich belastet werden sollen.
Im Widerspruch hierzu stehe allerdings die Ankündigung, die kommunale Abfallwirtschaft mit der Mehrwertsteuer zu belasten. Diese Belastung würde zwangsläufig zu einer Erhöhung der Müllgebühren führen. Die Abfall- und die Abwasserentsorgung seien als hoheitliche Aufgaben den Kommunen zugewiesen und gehörten zu den Aufgaben der Daseinsvorsorge. Eine steuerliche Gleichstellung privater und öffentlicher Unternehmen in der Abfallwirtschaft komme für den Deutschen Städtetag nur in Form einer steuerlichen Entlastung der privaten Unternehmen in Betracht.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Die Städte sind sich mit der Koalition über die Bedeutung des Öffentlichen Personennahverkehrs einig, weil er unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge ist. Diese Einigkeit bestehe auch darin, das Personenbeförderungsgesetz unverzüglich an den europäischen Rechtsrahmen für den ÖPNV anzupassen.
Den im Koalitionsvertrag formulierten Vorrang sogenannter kommerzieller Verkehre lehnen die Städte jedoch strikt ab. Ein solcher Vorrang kommerzieller Verkehre widerspricht der erklärten Absicht, dass die Kommunen Aufgabenträger im ÖPNV bleiben. Er verstößt gegen europäisches Beihilferecht und käme einer faktischen Enteignung kommunaler Verkehrsunternehmen gleich, sagte Ude.
Gleichzeitig würde der Einfluss der Kommunen auf die örtliche Verkehrsplanung erheblich erschwert. Eine vom Staat veranlasste Benachteiligung öffentlicher Unternehmen wäre darüber hinaus ein unzulässiger Eingriff in die vom Grundgesetz geschützte kommunale Selbstverwaltung.