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Landesbanken nicht auf Kosten der Sparkassen absichern – Kommunen fordern Gleichbehandlung bei „Bad Bank“-Modellen

Gemeinsame Erklärung der kommunalen Spitzenverbände

Berlin, den 10. Juni 2009
Die Kommunen begrüßen, dass die Bundesregierung eine weitere Möglichkeit zur Auslagerung von Risikopositionen auch für Landesbanken schaffen will. Sie halten es aber für nicht akzeptabel, dass Sparkassen als Eigentümer von Landesbanken und Aktionäre von börsennotierten Kreditinstituten ungleich behandelt werden, wie es der heute vom Kabinett verabschiedete Entwurf für ein Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz vorsieht. Die kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb, die Haftungsregeln im Gesetzgebungsverfahren entsprechend zu ändern.

„Um ihre Handlungsfähigkeit sicherzustellen, dürfen die Sparkassen weder überfordert noch benachteiligt werden. Es gibt keinen überzeugenden Grund dafür, dass die Sparkassen als Miteigentümer der Landesbanken für Verluste der Bad Bank voll haften sollen, Aktionäre von Privatbanken dagegen nur auf zukünftige Ausschüttungen verzichten. Wir sehen die erhebliche Gefahr, dass dadurch die Stabilität der Sparkassen sowie ihre Kreditvergabemöglichkeit für den Mittelstand gefährdet wird“, sagten die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Petra Roth, der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré, und der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Christian Schramm.

Die kommunalen Sparkassen haften bereits jetzt voll mit ihrem in den Landesbanken investierten Vermögen.  Sie seien zudem bereit, wie dies auch bei privaten Kreditinstituten vorgesehen ist, die zukünftig an die Anteilseigner auszuschüttenden Beträge zum Ausgleich von Verlusten der künftigen „Bad Bank“ zu verwenden. Eine weitergehende Mithaftung sei dagegen ausgeschlossen.

Die kommunalen Sparkassen sind ein stabilisierender Faktor in der Wirtschaftskrise und leisten einen erheblichen  Beitrag zur Stärkung des deutschen Finanzsystems. So erfolgte die Risikoabschirmung der Hypo Real Estate und der IKB auch unter Beteiligung der kommunalen Sparkassen. Darüber hinaus schultern die Sparkassen als Miteigentümer Belastungen aus der Entwicklung bei den Landesbanken in Milliardenhöhe.

Die Sparkassen garantieren mit ihrem Engagement den wirtschaftlichen Erfolg ganzer Regionen und versorgen insbesondere die mittelständische Wirtschaft mit Krediten. „Das darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden, indem ihnen ein Konsolidierungsanteil aufgebürdet wird, der deutlich höher ausfällt als der von Privataktionären. Dies ist weder im Interesse der 50 Millionen Kunden der Sparkassen, noch der rund 250.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkassen, noch im Interesse der kommunalen Träger der Sparkassen“, erklärten die Präsidenten abschließend.






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