Einführung der ersten Umweltzonen in Deutschland
Köln/Berlin, 28. Dezember 2007
Kurz vor der Einführung der ersten Umweltzonen in Deutschland hat der Deutsche Städtetag Bund, Länder und Europäische Union dazu aufgefordert, einen größeren Beitrag zur Bekämpfung des Feinstaubproblems in den städtischen Ballungsräumen zu leisten. Solange noch viele Fahrzeuge mit unakzeptabel hohem Rußausstoß auf unseren Straßen unterwegs sind, bleibt den Städten gar nichts anderes übrig, als mit lokalen Maßnahmen wie zum Beispiel Umweltzonen die Feinstaubbelastung zu reduzieren. Allein werden die Städte den Kampf gegen den Feinstaub jedoch nicht gewinnen können. Deshalb müssen Maßnahmen an der Quelle ergriffen und etwa Rußfilter für Diesel-Pkw und Lkw verbindlich vorgeschrieben werden, sagte heute der Präsident des Deutschen Städtetages, Münchens Oberbürgermeister
Christian Ude.
Im Hinblick auf die Umweltzonen erläuterte Ude, das Bundesverwaltungsgericht habe mit seinem Urteil vom September 2007 deutlich gemacht, dass Anwohner stark belasteter Straßen ein individuell einklagbares Recht auf saubere Luft haben. Blieben die Städte untätig, könnten sie zur Einhaltung der EU-Grenzwerte auf juristischem Wege dazu gezwungen werden, durch geeignete Einzelmaßnahmen an den jeweils betroffenen Orten die Feinstaubbelastung zu senken. Im Extremfall könnte das dazu führen, dass die Städte eine punktuelle Sperrung nach der anderen verhängen müssen. Das würde jedoch zu völlig sinn- und ziellosem Aktionismus führen: Durch den zwangsläufig verursachten Ausweichverkehr würde das Problem nur von einer Stelle zur anderen verschoben. Deshalb sind nur großräumig angelegte Konzepte sinnvoll und in Grenzen erfolgversprechend, sagte Ude.
Der Städtetagspräsident warnte vor der Annahme, die nun von der EU beschlossene Lockerung der Vorgaben könne als grundsätzliches Argument gegen die Einrichtung von Umweltzonen herangezogen werden: Eine Abschwächung der Vorgaben erfolgt nur für Städte, die wirklich ernsthaft Maßnahmen ergriffen haben. Außerdem werden die Grenzwerte schon im Jahr 2010 gegenüber den derzeit geltenden Werten weiter drastisch verschärft. Es wäre deshalb fatal, wenn sich die Verantwortlichen nun sagten: Alles halb so schlimm, weiter freie Fahrt für alle Rußschleudern.
Aus Sicht der Städte bleibe es allerdings völlig unakzeptabel, dass Bund, Länder und EU im Bereich des Straßenverkehrs den Kommunen die Hauptlast der Feinstaubbekämpfung aufbürdeten. Die Erfolgsaussichten kommunaler Maßnahmen blieben bei allen Anstrengungen auf lokaler Ebene eng begrenzt, solange der Schadstoffausstoß von Pkw und Lkw nicht durch geeignete Maßnahmen an der Quelle etwa der verbindlichen Anordnung von Rußfiltern gesenkt werde. Auch die Autoindustrie und die Hersteller von Treibstoff müssten zur Einhaltung der Grenzwerte beitragen.
Ohne Zweifel: Umweltzonen werden helfen, die Feinstaubbelastung zu senken. Die Feinstaubbelastung hängt aber nicht nur vom Straßenverkehr vor Ort ab, sondern maßgeblich auch von externen Faktoren wie der Wetterlage oder der sogenannten Hintergrundbelastung. Die Einrichtung von Umweltzonen ist deshalb als letztes Mittel unvermeidlich, aber allein nicht ausreichend, sagte der Städtetagspräsident.
Den Vorwurf, die Einrichtung von Umweltzonen gefährde die Städte als Wirtschaftsstandort oder schmälere ihre Bedeutung als Reiseziel, bezeichnete Ude als nicht gerechtfertigt. Bei Regelung von Ausnahmen gingen die Städte mit Augenmaß vor, müssten aber einen gangbaren Mittelweg finden zwischen den Interessen der betroffenen Autofahrer und dem Ziel der Feinstaubbekämpfung: Eine Umweltzone, in der ein Großteil der Fahrzeuge in den Genuss von Ausnahmegenehmigungen kommt, wäre von Anfang an zur Wirkungslosigkeit verurteilt und wäre deshalb juristisch höchst angreifbar, betonte Ude.