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Deutscher Städtetag rechnet 2007 mit stärkeren Erfolgen bei der Integration von Langzeitarbeitslosen

Berlin, 27. Dezember 2006
Der Deutsche Städtetag erwartet 2007 stärkere Erfolge bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt. „Die Leistungsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagenturen wird nach Einschätzung der Städte im neuen Jahr weiter steigen. Wir rechnen dadurch mit verstärkten Erfolgen bei der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen“, sagte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus. Auch für die zugelassenen kommunalen Träger sei aufgrund der zweijährigen Erfahrung eine weitere Leistungssteigerung zu erwarten.

Zur Umsetzung des Sozialgesetzbuches II (SGB II / Hartz IV) im Jahr 2006 stellte Articus fest: „Nachdem das Jahr 2005 nach dem Inkrafttreten der Arbeitsmarktreform durch Aufbauarbeit und eine ständig steigende Zahl der Hilfebedürftigen geprägt war, hat sich 2006 die Zahl der Leistungsempfänger im SGB II auf hohem Niveau konsolidiert. Anders als ursprünglich erwartet stieg die Langzeitarbeitslosigkeit seit April nicht mehr an, sondern ging leicht zurück.“ Zwischen Dezember 2005 und April 2006 sei die Zahl der Bedarfsgemeinschaften von 3,93 Millionen auf 4,13 Millionen gestiegen und seitdem bis November 2006 auf voraussichtlich 3,8 Millionen gesunken. 2006 habe die Förderung der Langzeitarbeitslosen ausgebaut werden können, nachdem das Jahr 2005 von Aufbau- und Umstellungsarbeiten geprägt gewesen sei. Die Eingliederungsausgaben des Bundes seien um ein Viertel auf knapp fünf Milliarden Euro gestiegen, besonders deutlich bei der Berufsberatung und der Förderung der Berufsausbildung.

Als besondere Entwicklungen bzw. Forderungen der Städte hob Articus hervor:

· Die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten wurde für das Jahr 2007 um 400 Millionen Euro auf 4,3 Milliarden Euro angehoben. Die Städte begrüßen das als deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Angebot des Bundes von lediglich zwei Milliarden Euro. Die zugesicherte Entlastung der Kommunen durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe um 2,5 Milliarden Euro werde dadurch jedoch nicht eintreten.

· 2006 stiegen die Ausgaben der Kommunen für Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II um etwa 14 Prozent. Sie liegen voraussichtlich bei rund 13,6 Milliarden Euro gegenüber rund 12 Milliarden Euro im Jahr 2005.

· Die zentrale Software A2LL der Bundesagentur (BA) hat sich zwar verbessert, verfügt aber bis heute nicht über alle nötigen Funktionen. Gesetzesänderungen etwa können oft nur mit großer Verzögerung eingepflegt werden. Für 2007 hoffen die Städte auf eine Entscheidung, ob die Software allen Anforderungen angepasst werden kann oder ob sie durch dezentrale Software abgelöst wird.

· Der hohe Anteil befristet Beschäftigter in den Arbeitsgemeinschaften, den die Städte kritisiert hatten, wird 2007 deutlich verringert werden können. Mehr als 4000 befristete Stellen werden in dauerhafte Planstellen umgewandelt.

· Ein weiterer Kritikpunkt der Städte war der strikte Umgang von Arbeitsagenturen mit Geschäftsanweisungen der BA gegenüber den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn). Der Deutsche Städtetag hat sich für ein Verfahren eingesetzt, bei dem sich die beiden Leistungsträger in den ARGEn frühzeitig über Geschäftsanweisungen informieren und sich gegenseitig beteiligen, um die regionalen Besonderheiten und Erfahrungen bei der Umsetzung des SGB II zu berücksichtigen. Die Städte setzen darauf, dass diese Veränderungen 2007 verwirklicht werden.

„Die Städte sehen die Arbeitsgemeinschaften als lernendes System, das die Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt. Wir gehen davon aus, dass sich die bereits begonnene Professionalisierung bei der gemeinsamen Arbeitsmarkt- und Eingliederungspolitik im kommenden Jahr fortsetzt und die Leistungen der beiden Träger immer besser miteinander verzahnt werden“, sagte Articus. Er verwies darauf, dass die Kommunen ihre flankierenden Eingliederungsleistungen wie Kinderbetreuung und Schuldner- und Suchtberatung deutlich ausgebaut hätten.


Kinderbetreuung: Nicht ständig Neues ohne sichere Finanzierung versprechen

Zum Thema Kinderbetreuung sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, die Städte befürworteten eine stärkere vorschulische Bildung: „Die Städte engagieren sich mit Erfolg für den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige. Zwischen 2002 und 2005 hat sich die Platz-Kind-Relation in den alten Ländern verdoppelt, wie uns die Bundesregierung in diesem Sommer bescheinigt hat.“ Die Kinder besser auf die Schule vorzubereiten, gelinge aber nicht allein durch mehr Kita-Plätze. Parallel müsse die Qualität der Betreuung ausgebaut werden, insbesondere durch frühe Sprachförderung.

Articus mahnte deshalb, Bundes- und Landespolitiker dürften in der Familienpolitik nicht ständig Neues versprechen, ohne dafür gemeinsam durch Bund und Länder die Finanzierung zu sichern. Erst werde ein drittes kostenfreies Kindergartenjahr gefordert, dann sollten die Gebühren für alle drei Jahre fallen. Vom Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab zwei Jahren ganz zu schweigen. Die Städte könnten dazu nur feststellen: „Solche Ziele sind familienpolitisch wünschenswert. Aber versprechen sollte die Politik sie nur, wenn die Gelder dafür bereitstehen und wenn der quantitative und qualitative Ausbau der Kinderbetreuung finanziell gesichert ist. Sonst macht man den Familien Hoffnungen, die später enttäuscht werden.“ Allein die Gebührenfreiheit im Kindergarten würde mindestens zwei Milliarden Euro kosten. Und einen erweiterten Rechtsanspruch ohne finanziellen Ausgleich lehnten die Städte ab.

„Finanzmittel des Bundes für die Kinderbetreuung würden die Städte natürlich begrüßen“, meinte Articus zu entsprechenden Ankündigungen einiger Bundespolitiker: „Aber dazu muss das Grundgesetz genau an der Stelle wieder geändert werden, wo gerade Hand angelegt wurde.“ Denn durch die erste Föderalismusreform sei vor kurzem die Möglichkeit abgeschafft worden, vom Bund direkt Aufgaben auf die Kommunen zu übertragen. Der Städtetag würde eine Korrektur im Zuge der zweiten Föderalismusreform unterstützen. Er habe immer in eng begrenzten Fällen einen Durchgriff des Bundes auf die Kommunen für vernünftig gehalten, allerdings mit der Garantie, dass auch die Finanzmittel für die jeweilige Aufgabe bereitgestellt werden.




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