Empfehlungen zur Mobilfunkvereinbarung sollen Abstimmung zwischen Kommunen und Netzbetreibern weiter verbessern
Köln/Berlin, 10. Juni 2003.
Um die Abstimmung zwischen Kommunen und Mobilfunknetzbetreibern beim Ausbau der Mobilfunknetze weiter zu verbessern, haben die kommunalen Spitzenverbände und die Netzbetreiber gemeinsame Empfehlungen erarbeitet und heute der Öffentlichkeit vorgestellt.
Unter dem Titel Hinweise und Informationen zur Mobilfunkvereinbarung stellt das Papier nützliche Arbeitshilfen für die tägliche Praxis zur Verfügung. Es liefert z. B. Empfehlungen für die konkrete Vorgehensweise beim Bau neuer Sendeanlagen, Leitlinien für die Standortauswahl sowie eine Präzisierung der 8-Wochen-Regelung. Ziel ist es, den Verfahrensablauf bei der Beteiligung der Kommunen beim Aufstellen von Mobilfunksendern noch transparenter zu machen.
Die heute veröffentlichten Empfehlungen konkretisieren die im Juli 2001 geschlossene Mobilfunkvereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund) und den Mobilfunknetzbetreibern. Eine im März 2003 vorgestellte Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) Berlin hatte die Akzeptanz der Vereinbarung überprüft und ein überwiegend positives Ergebnis erbracht. Allerdings wurde in der Studie auch deutlich, dass es weiteren Erklärungsbedarf zur Mobilfunkvereinbarung gibt. Das nun vorgelegte Papier greift diesen zusätzlichen Informationsbedarf auf.