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Energiepolitische Leitlinien der Bundesregierung
Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages vom 16.6.2010

1. Der Hauptausschuss fordert die Bundesregierung aufgrund der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen auf die Städte und ihre Stadtwerke auf, den Deutschen Städtetag (DST) sowie den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in die Beratungen über den Inhalt und die Umsetzung des Energiekonzeptes 2010 einzubeziehen.

2. Der Hauptausschuss fordert die Bundesregierung auf, im Energiekonzept 2010 realistische und planbare Rahmen- und Investitionsbedingungen zu schaffen. Dabei müssen die anstehenden Systemkonflikte zwischen einem grundlastbasierten Energiesystem und der schwankenden Einspeisung erneuerbarer Energien angemessen bewältigt werden. Darüber hinaus bedarf es auch einer Änderung der Anreizregulierungsverordnung, um die notwendigen Investitionen der Stadtwerke in ihre Netze finanzierbar zu gestalten.

3. Der Hauptausschuss appelliert an die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen, nicht bereits im Vorfeld des Energiekonzeptes 2010 durch isolierte Entscheidungen die künftige Energiepolitik festzulegen, vor allem durch eine mögliche Entscheidung über eine Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken. Das muss Bestandteil eines energiepolitischen Gesamtkonzepts sein, da eine solche Entscheidung zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann. Eine etwaige Entscheidung für die Laufzeitverlängerung setzt daher zeitgleiche Kompensationsmaßnahmen zugunsten städtischer Energieerzeugungsanlagen voraus.
 

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