2. Der Hauptausschuss hält allerdings eine Debatte darüber für erforderlich, wie die Städte außerhalb der von Bund und Ländern definierten elf Metropolregionen in eine gesamtdeutsche Raumentwicklungspolitik unter Berücksichtigung des Leitbildes der "Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse" einbezogen werden können.
3. Der Hauptausschuss beauftragt die Hauptgeschäftsstelle, diese Fragestellungen sowohl mit den betroffenen Mitgliedstädten und den Metropolregionen zu vertiefen, als auch an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie die Ministerkonferenz für Raumordnung heranzutragen.