
1. Der Deutsche Städtetag begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen. Die nun anstehende Aufgabe, eine neue Herleitung der Regelsatzbemessung auf einer statistisch abgesicherten Basis unter Gewährleistung derjenigen materiellen Voraussetzungen, die für die physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben notwendig sind, zu schaffen, muss umgehend angegangen werden. Der Deutsche Städtetag wird sich konstruktiv in die Diskussion einbringen.
2. Das wünschenswerte Existenzminimum wird nicht alleine durch den Regelsatz, sondern durch sämtliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gesichert. Diese über die Regelleistung hinausgehenden Leistungen müssen mit in den Blick genommen werden.
3. Die Bedarfe von Kindern müssen zukünftig ermittelt und gedeckt werden. Eine trennscharfe Abgrenzung innerhalb des Familienverbundes ist jedoch schwierig. Gleichzeitig müssen die Leistungen auch bei den Kindern ankommen. Der Deutsche Städtetag erwartet, dass diese Herausforderung gemeistert wird.
4. Der Deutsche Städtetag fordert eine zügige Einführung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Härtefallregelung für außergewöhnliche Bedarfslagen im SGB II. Eine Öffnungsklausel entsprechend der Regelung des § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII muss schnellstmöglich in das SGB II eingefügt werden, um den vom Deutschen Städtetag oftmals kritisierten Rückgriff auf die Sozialhilfe zu beenden.
5. Das Lohnabstandsgebot muss zukünftig eingehalten werden. Es muss attraktiver sein, einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen, als SGB II-Leistungen zu beziehen. Fehlanreize müssen beseitigt werden.
6. Die Überprüfung der Regelsätze im SGB II muss zu einer gleichzeitigen Überprüfung der Regelsätze im SGB XII führen. Ein weiteres Auseinanderlaufen der Systeme ist zu verhindern.
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