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Neuorganisation des SGB II
Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages vom 24.2.2010

1. Der Deutsche Städtetag begrüßt ausdrücklich die grundsätzliche politische Einigung zwischen der Bundesregierung und den Ländern, eine verfassungsrechtliche Absicherung der Arbeitsgemeinschaften und der Optionskommunen im SGB II anzustreben. Angesichts des sehr knappen Zeitfensters für eine Einigung über die konkrete Ausgestaltung der verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Regelungen und für die anschließende Umsetzung appelliert der Deutsche Städtetag eindringlich, die notwendigen Verhandlungen zügig abzuschließen. Mit noch weiteren Verzögerungen wächst das Risiko, dass zum 1.01.2011die Umsetzung der Neuorganisation nicht mehr zu bewältigen ist und  keine funktionierenden Organisationsstrukturen im SGB II zur Verfügung stehen werden.

2. Der Deutsche Städtetag fordert eindringlich die Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur weiteren Umsetzung der Neuorganisation im SGB II. Es ist nicht hinnehmbar und inakzeptabel, dass die kommunale Ebene als Aufgaben- und Leistungsträger im SGB II an den Verhandlungen nicht beteiligt wird.

3. Die Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften hat sich in der Praxis bewährt und war erfolgreich bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Bei der beabsichtigten gesetzlichen Absicherung der Mischverwaltung müssen die Interessen der Kommunen an einer gleichberechtigten und partnerschaftlichen Aufgabenwahrnehmung mit der Bundesagentur für Arbeit gewahrt werden. Dezentrale Handlungsspielräume sind unerlässlich und der kommunale Einfluss auf die aktive Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik muss sichergestellt werden. Die Rolle der Kommunen als Leistungs- und Aufgabenträger im SGB II darf nicht auf eine reine Zahl- und Finanzierungsstelle beschränkt werden, sondern muss sich in entsprechendem Einfluss auf die Aufgabenwahrnehmung in den künftigen Jobcentern ausdrücken. Der Deutsche Städtetag hält institutionell abgesicherte Informations- und Mitwirkungsrechte der Kommunen in Gremien auf Bundes-, Landes-, und kommunaler Ebene für erforderlich. Zudem müssen die Kommunen bei der Entwicklung der neuen Software zur Umsetzung des SGB II beteiligt werden.

4. Der Deutsche Städtetag begrüßt die geplante Entfristung und Absicherung der Optionskommunen im Grundgesetz. Eine Ausweitung des Optionsmodells auf weitere kommunale Träger muss folgenden Anforderungen genügen:

- die Finanzierungsverantwortung für die Langzeitarbeitslosigkeit muss dauerhaft
   beim Bund verbleiben
- das Optionsmodell darf nicht als Zwischenstufe für die alleinige kommunale
  Verantwortung und Zuständigkeit für die Langzeitarbeitslosigkeit dienen
- verfassungs- und insbesondere finanzverfassungsrechtliche Risiken zu Lasten der  
  Kommunen müssen ausgeschlossen werden können
- Das Auswahl- und Zulassungsverfahren für weiter Optionskommunen muss
   transparent und anhand nachvollziehbarer Kriterien erfolgen.

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