Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages vom 24.10.2007
1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages sieht in den weiter zunehmenden Verkehrsemissionen (Lärm und Schadstoffe) durch Pkw- und Lkw-Verkehre eine Gefährdung der Städte als Wohnstandorte. Die Bemühungen der Städte, die Verkehrsimmissionen mit stadtplanerischen, verkehrsplanerischen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu verringern, stoßen an ihre Grenzen. Das Präsidium des DST hält es daher für dringend notwendig, zur Verbesserung der Luftqualität in den Städten endlich mit Vorrang Maßnahmen an der Quelle zu ergreifen, insbesondere die verbindliche Anordnung von Partikelfiltern für Pkw und Lkw zur Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid.
2. Das Präsidium des Deutschen Städtetages fordert außerdem die Automobilindustrie sowie die Hersteller von Treibstoff auf, kurzfristig durch fahrzeugbezogene Maßnahmen, z. B. durch die serienmäßige Ausstattung aller dieselbetriebenen Fahrzeuge mit Russfiltern oder die Erzeugung umweltfreundlicher Antriebsstoffe, die Voraussetzung für die Einhaltung der in der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie und ihren sogenannten Tochterrichtlinien geforderten Grenzwerte für die Schadstoffbelastung zu schaffen.
3. Soweit ordnungsrechtliche Maßnahmen unvermeidbar sind, weist das Präsidium erneut darauf hin, dass punktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität wenig hilfreich sind und stattdessen ballungsraum- bzw. regionalbezogenen Luftreinhalte- und Aktionsplänen Vorrang eingeräumt werden muss. Dies verlangt eine entsprechende Kooperationsbereitschaft aller betroffenen Gebietskörperschaften, insbesondere der zuständigen Länderbehörden mit den betroffenen kommunalen Planungsträgern.
4. Die Einrichtung von großräumigen Umweltzonen ist als letztes Mittel geboten, um sowohl den berechtigen Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger auf Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für die Luftschadstoffbelastung als auch ihrem Anspruch auf Zugang zur Stadt gerecht zu werden. Sie ersetzen allerdings nicht mittel- und langfristig angelegte Maßnahmen bezüglich der eigentlichen Verursacher der Luftverschmutzung.
5. Das Präsidium des Deutschen Städtetages weist darauf hin, dass die mit der Einrichtung von Umweltzonen angestrebte Dynamik einer Flottenumsstellung auf schadstoffärmere Fahrzeuge nur sichergestellt werden kann, wenn der Katalog möglicher Ausnahmeregelungen auf das gesetzlich gebotene unvermeidliche Maß begrenzt wird.
6. Vor diesem Hintergrund nimmt das Präsidium den Vorschlag der HGSt für Ausnahmen von Fahrverboten in Umweltzonen zur Kenntnis und empfiehlt ihn den Mitgliedstädten als Beitrag zum Verfahren mit unumgänglichen Ausnahmenregelungen von generellen Fahrverboten.