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Schulpolitische Positionen des Deutschen Städtetages
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages vom 30.9.1999

Präambel

Die Zuständigkeit für das Schulwesen liegt in erster Linie bei den Ländern. Auf der Grundlage des Artikel 7 GG üben die Länder die staatliche Schulaufsicht aus. Daraus leitet sich die Verantwortung für alle Fragen im Zusammenhang mit der Unterrichts- und Erziehungsarbeit einschließlich deren Ziele und Inhalte ab.

Demgegenüber werden Aufgaben und Leistungen der Städte in der Öffentlichkeit häufig nur unzureichend wahrgenommen. Schule in kommunaler Trägerschaft ist der Regelfall in allen Bundesländern. Im Kern ist sie durch die Elemente der Verantwortung für die sächlichen Voraussetzungen sowie die Verwaltung der Schulen gekennzeichnet. In vielen Städten geht Schulträgerschaft bereits seit jeher weit über Sachaufwandsträgerschaft hinaus. Kommunale Schulträgerschaft war immer gestaltendes Element und Aufgabe kommunaler Selbstverwaltung und wird dies auch weiterhin bleiben.

Die bereits seit einiger Zeit stattfindende schulpolitische Diskussion konzentriert sich in der öffentlichen Wahrnehmung vor allem auf die Ergebnisse immer neuer nationaler bzw. internationaler Vergleichsstudien zu Leistungen und zur Qualität der schulischen Systeme. Aus Sicht der Städte wird dabei der ganzheitliche Auftrag von Schule häufig verkannt und deren Rolle auf den Aspekt der Wissensvermittlung verengt.

Der Deutsche Städtetag tritt dafür ein, Schul- und Bildungspolitik als Querschnittsaufgabe und übergreifenden Reformansatz zu begreifen, der unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Akteure diskutiert und mit den notwendigen inhaltlichen und finanziellen Entscheidungen versehen wird. Entsprechend gilt es, die Handlungsmöglichkeiten in den für Kinder und Jugendliche relevanten Politikfeldern zu verzahnen und zusammenzuführen. Dies betrifft vor allem den Schulbereich und die Jugendhilfe, aber auch den Sport und die Kultur. Insgesamt geht es darum, Schul- und Bildungspolitik angesichts deren Bedeutung für die Zukunft der Kinder und Jugendlichen in das Zentrum der gesellschaftlichen Reformdiskussion zu stellen.

Die nachfolgenden Positionen sollen einen Beitrag zu dieser Diskussion leisten.

I.   Grundpositionen

1. Der Bildung kommt vor dem Hintergrund des Strukturwandels und vielfältiger gesellschaftlicher Umbrüche und Veränderungen eine zentrale Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit junger Menschen zu. Dies gilt um so mehr für den Schulbereich als erster Phase eines lebenslangen Lernens, in der die Grundlagen für die weitere private und berufliche Entwicklung gelegt werden.

2. Bildung ist eine öffentliche Aufgabe, die in erster Linie von den Ländern wahrzunehmen ist. Dies impliziert nicht nur inhaltliche Vorgaben, durch die Qualität und Vergleichbarkeit gesichert werden. Notwendig erscheint vielmehr auch die Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die Bildung. Im Schulbereich sind die Länder gefordert, vor allem durch die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Lehrerstellen ihrer Verantwortung gerecht zu werden.

3. Die Städte können ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben als Schulträger sowie die darüber hinausgehenden Beiträge zur qualitativen Schulentwicklung letztlich nur dann im Rahmen ihrer Selbstverwaltung erfüllen, wenn Bund und Länder ihnen eine angemessene Finanzausstattung zukommen lassen. Das Prinzip der Konexität zwischen Aufgabenübertragung und entsprechender Finanzausstattung muss auch im Schulbereich strikte Gültigkeit haben. Dies gilt insbesondere für inhaltliche Vorgaben seitens der Länder, die auf kommunaler Seite die Bereitstellung und Finanzierung entsprechender Ausstattungen nach sich ziehen.

4. Die Sicherung von Chancengleichheit und allgemeinem Zugang ist ein Kernpunkt der öffentlichen Verantwortung für die Bildung. Das Bildungswesen muss Chancengleichheit fördern und sozialer Ungerechtigkeit entgegenwirken. Hierzu bedarf es insbesondere eines differenzierten und durchlässigen Schulsystems, das sowohl Benachteiligten und Leistungsschwächeren als auch besonders Begabten die Persönlichkeitsentwicklung ermöglicht. Sicherung von Chancengleichheit bedeutet auch, ein breites Instrumentarium von Förder- und Differenzierungsmöglichkeiten im Schulwesen zu erhalten und zu entwickeln. Die feststellbare Tendenz, schulergänzende Förderung auf privater Basis (z. B. durch Nachhilfe) zu betreiben, verringert die Zugänglichkeit zur Bildung. Zur Beseitigung bzw. Verminderung geschlechtsspezifischer, sozialer, regionaler oder ethnischer Ungleichheiten sind besondere Maßnahmen erforderlich. Einzubeziehen ist dabei die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher durch den Ausbau des gemeinsamen Unterrichtes in den Regelschulen. Insgesamt geht es darum, den Zugang zur Bildung unabhängig von der finanziellen und sozialen Situation des Einzelnen sicherzustellen.

5. Bei der Diskussion um eine Verbesserung der Qualität von Schule sind nationale und internationale Vergleiche grundsätzlich sinnvoll und notwendig. Sie dürfen aber nicht überbewertet und zum alleinigen Maßstab werden. Selbstverständlich müssen junge Menschen heute umfassend über Wissen und Kenntnisse verfügen sowie die grundlegenden Kulturtechniken beherrschen. Im Hinblick auf die zentrale Aufgabe von Schule, junge Menschen zur eigenverantwortlichen und erfolgreichen Lebensgestaltung zu befähigen, sind daneben übergreifende Schlüsselqualifikationen wie z.B. Sozialkompetenz, Verantwortungsbereitschaft, Kritikfähigkeit oder Lern- und Medienkompetenz erforderlich. Schule darf in diesem Sinne nicht allein entsprechend den Erfordernissen des Marktes instrumentalisiert werden, sondern ist einem ganzheitlichen Menschenbild verpflichtet.

6. Bei der Wahrnehmung der Aufgaben im Schulbereich durch Länder und Kommunen erfolgt traditionell eine Unterscheidung in sog. innere und äußere Schulangelegenheiten. Angesichts der veränderten und zunehmend komplexeren Anforderungen an Schule erweist sich diese Unterscheidung als praxisfremd und im Hinblick auf die Lösung schulischer Aufgaben als ungeeignet. Notwendig erscheinen vielmehr ganzheitliche Ansätze und Konzepte, die von den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen ausgehen und nicht schematisch normierten Zuständigkeitsregelungen folgen. Vor diesem Hintergrund, aber auch angesichts der engen Finanzspielräume im Schulwesen, ist die Rolle der an der Gestaltung von Schule Beteiligten - vor allem Schulaufsicht, Schulträger, Schulen und Eltern - im Sinne einer stärker gemeinsam verstandenen Verantwortung und Aufgabenerledigung neu zu definieren. Insgesamt geht es somit um ein funktionales Zusammenwirken der Beteiligten im Sinne gemeinsamer Verantwortung.

7. Schule von heute sieht sich vielfach mit neuen und zusätzlichen Aufgaben konfrontiert. Im Hinblick auf die Vermittlung umfassenden Fachwissens und grundlegender Qualifikationen sowie die Übernahme zentraler Funktionen für die Erziehung ist es neben einer angemessenen Ausstattung mit Sachmitteln und Personal erforderlich, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Schulen zu stärken. Das Prinzip der Dezentralisierung von Verantwortung und damit die Abkehr von der bisherigen zentralen Steuerung ist auf das Schulwesen zu übertragen.

Dies bedeutet konkret, die bisherigen Steuerungsinstrumente für das Schulwesen grundlegend zu revidieren: Staatlicherseits müssen die finanziellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Sicherung von Qualität und Vergleichbarkeit geschaffen werden. Bei der Gestaltung der Bildungsprozesse gilt es, Entscheidungs-Vorbehalten der Schulaufsicht, aber auch der Schulträger, zu reduzieren und Entscheidungen in pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Fragen in größerem Umfang in die Verantwortung der einzelnen Schulen zu übertragen.


II. Spezielle Forderungen aus Sicht der Städte

1. Die Städte leisten über die Trägerschaft von Schulen hinaus wichtige Beiträge zur qualitativen Schulentwicklung. In diesem Zusammenhang sind insbesondere zu nennen:
  • Die Förderung finanzieller und organisatorischer Eigenverantwortung der Schulen durch die Einführung und Praktizierung der Budgetierung,
  • die Vernetzung der Schulen mit vielfältigen außerschulischen Partnern im kommunalen Umfeld im Sinne einer Interaktion zwischen Schule und Stadt,
  • die Bereitstellung eines breiten Angebotes schulergänzender und -unterstützender Angebote,
  • Verzahnung von Aufgaben und Ressourcen in den Bereichen Jugendarbeit, Sport und Kultur im Hinblick auf eine ganzheitliche und vielfältige Entwicklung junger Menschen.


Eine so verstandene Wahrnehmung kommunaler Schulträgerschaft setzt die Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten sowie entsprechende Gestaltungsspielräume voraus.

2. Die staatliche Steuerung im Schulwesen ist neu zu definieren. Entsprechend dem Prinzip der Dezentralisierung als Grundlage der auf allen Ebenen stattfindenden Verwaltungsmodernisierung müssen den kommunalen Schulträgern mehr Mitwirkungs-Möglichkeiten und Kompetenzen eingeräumt werden. Insbesondere gilt es, die Schulträgerrechte bei der Organisation und der Gestaltung des Schulwesens vor Ort zu erweitern. Angesichts enger Finanzspielräume auf allen staatlichen Ebenen sind vor allem erweiterte Kompetenzen der Städte im Bereich der Schulorganisation notwendig, um ein leistungsfähiges, bedarfsgerechtes und wohnungsnahes Schulangebot vor Ort langfristig zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zu den erweiterten Rechten der Schulträger gehört auch, deren Mitwirkung bei der Besetzung von Leitungsstellen im Schulbereich zu stärken.

3. Das System der Schulfinanzierung muss grundlegend neugeregelt werden. Die bestehenden Regelungen entsprechen bereits seit langem nicht mehr den gewandelten Anforderungen und Bedarfen im Schulwesen:

Der Bereich des schulischen Ergänzungspersonals an der Schnittstelle zwischen lehrendem und verwaltendem Personal ist in den vergangenen Jahrzehnten stetig gewachsen. Als Beispiele sind der zunehmende Bedarf an Sozialpädagogen, Fachkräften für die Sicherstellung schulergänzender Betreuung oder Therapeuten und Pflegekräfte für den gemeinsam Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder zu nennen. Hinsichtlich der Kosten-Trägerschaft dieses Personals gibt es in zahlreichen Bundesländern keine klaren Regelungen. Vielfach werden diese Kräfte allein von den kommunalen Schulträgern finanziert. In den Schulgesetzen der Länder sind daher tragfähige Regelungen zu treffen, die eine faire Lastenverteilung zwischen Ländern und Kommunen bei der Bereitstellung und Finanzierung des Ergänzungspersonals vorgesehen.

Auch die Ausstattung der Schulen mit zeitgemäßer Computer- und Medientechnologie ist mit dem geltenden Schulfinanzierungssystem, das den Kommunen einseitig die Finanzierungslast zuweist, nicht zu bewältigen. Angesichts der finanziellen Größenordnungen wird diese Aufgabe nur in einer gemeinsamen Initiative aller staatlichen Ebenen unter Beteiligung der Wirtschaft und des Bundes zu bewältigen sein.

4. Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage aller öffentlichen Haushalte, aber auch im Zuge der Bestrebungen nach mehr Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Schulen, findet derzeit eine intensive Diskussion über die Einbeziehung nicht öffentlicher Finanzierungsquellen bzw. Sponsoring in die schulische Bildungsarbeit statt. Aus Sicht der Städte ist Sponsoring im Schulbereich als Instrument, das die von Ländern und Kommunen bereitzustellende Grundfinanzierung ergänzt, grundsätzlich zu befürworten. Es kann die Schulentwicklung wirksam unterstützen. Sponsoring stellt aber kein Instrument zur Lösung von Haushaltsproblemen dar. Sponsorenmittel sind insoweit nicht als Entlastung von der Grundfinanzierung zu verstehen, da ansonsten Abhängigkeiten drohen und bei einem Wegfall der zumeist nur befristet gewährten Mittel die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen beeinträchtigt werden könnte. Sponsoringaktivitäten sollten grundsätzlich über den Schulträger gesteuert und von diesem koordiniert werden. Hierdurch kann insbesondere die Chancengleichheit der Schulen erhalten und zu große Disparitäten vermieden werden. Die bisher zumeist restriktiven schulrechtlichen Regelungen der Länder sollten novelliert werden. Die Neuregelungen sollten den Schulen einerseits ein flexiblen Umgang mit Sponsorengeldern ermöglichen, gleichzeitig aber sicherstellen, dass der Bildungsauftrag der Einrichtungen nicht in Frage gestellt wird.

5. Vorrangiges Ziel der Berufsbildungspolitik muss sein, möglichst allen Jugendlichen eine Berufsausbildung einschließlich eines Abschlusses zu ermöglichen. Von daher begrüßen und unterstützen die Städte in ihrem Zuständigkeitsbereich staatliche Maßnahmen und
Initiativen gegen Jugendarbeitslosigkeit. Bei der Förderung benachteiligter bzw. lernschwächerer Jugendlicher sind differenzierte Maßnahmen und Förderangebote zum Abbau von Lerndefiziten, bei ausländischen Jugendlichen auch Sprachdefiziten, oder zur Berufsvorbereitung auszubauen. Bei der Neuschaffung bzw. Modernisierung bestehender Berufe ist zu berücksichtigen, dass auch Berufe mit Arbeitsmarktchancen für benachteiligte Gruppen geschaffen werden.

6. Die Städte als Träger des Lernortes Berufsschule halten im Grundsatz an der bewährten dualen Berufsausbildung in Deutschland fest. Die Stärken des dualen Systems, d. h. insbesondere die hohe Praxisnähe der Ausbildung sowie die Integration von Arbeiten und Lernen, sollten auch in Zukunft erhalten bleiben. Sie bieten aus kommunaler Sicht noch immer die günstigsten Voraussetzungen für einen Übergang in das Beschäftigungssystem.

Notwendig erscheint allerdings eine Modernisierung des dualen Systems bzw. der beruflichen Bildung insgesamt. In diesem Zusammenhang sind folgende Eckpunkte zu nennen:
  • Die Modernisierung der Berufsbilder ist voranzutreiben. Überholte Ausbildungsordnungen sind abzuschaffen, neue Ausbildungswege in Zukunftsbranchen sind zu konzipieren. Darüber hinaus ist eine weitere Überprüfung der bestehenden Ausbildungsberufe im Hinblick auf deren Zusammenfassung bzw. Straffung notwendig.
  • Von besonderer Bedeutung aus kommunaler Sicht ist eine Aufwertung des Lernortes Berufsschule in der Berufsausbildung. Wesentliche Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind die Beseitigung des (fachspezifischen) Lehrermangels, die Reduzierung der Stundenausfälle und die Verbesserung der Fort- und Weiterbildung des Berufsbildungspersonals, die von den Ländern zu leisten sind. Die Berufsschule darf nicht länger Lückenbüßer für Defizite in der betrieblichen Ausbildung sein. Die Länder sind aufgefordert, deren Aufgabe neu zu definieren und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Hierzu gehört auch, die Kommunen im Hinblick auf die Bereitstellung der technologischen Ausstattung der Berufsschulen auf einem zeitgemäßen Niveau zu unterstützen. Schließlich ist die Lernortkooperation zwischen Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben im Hinblick auf die Erhöhung des Praxisbezugs der Ausbildung zu intensivieren.
  • Die Entwicklung in Richtung Gleichwertigkeit in beruflicher und allgemeiner Bildung ist weiter fortzusetzen. Dabei gilt es, Bildungs- und Karriereoptionen für Absolventen einer beruflichen Ausbildung durch die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten zu weiterführenden Bildungswegen und Abschlüssen zu erhöhen.


7. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Konzepts der Dezentralisierung im Schulwesen ist eine Reform der Schulaufsicht hinsichtlich deren Aufgabenwahrnehmung bzw. -verständnis und deren Organisationsstruktur erforderlich. Die Schulaufsicht sollte ihre bisher vorrangig kontrollierende und reglementierende Funktion zugunsten einer neuen Aufgabenbestimmung mit den Schwerpunkten Beratung, Unterstützung und Qualitätssicherung verändern.

Aus kommunaler Sicht kommt der Frage von Organisation und Struktur der Schulaufsicht im Hinblick auf die angestrebte gemeinsame Verantwortung und die Überwindung der praxisfernen Unterscheidung in innere und äußere Schulangelegenheiten besondere Bedeutung zu. Die Städte plädieren in diesem Sinne für eine durchgängige Präsenz der Schulaufsicht auf der örtlichen Ebene. Die Präsenz der Schulaufsicht dort, wo Schule stattfindet, bietet gewichtige Vorteile: Neben größerer Orts- und Problemnähe bietet sich die Möglichkeit zu flexiblen, die örtlichen Gegebenheiten am besten berücksichtigenden Problemlösungen. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen für die Kommunikation und die Kooperation von Schulaufsicht, Schulträgern, Schulen und Eltern wesentlich verbessert. Wenngleich die Frage der Struktur der Schulaufsicht je nach Größe der verschiedenen Bundesländer differenziert zu sehen ist, sind die in einigen Ländern festzustellenden Tendenzen einer ortsfernen verwaltungsmäßigen Angliederung der Schulaufsicht aus kommunaler Sicht abzulehnen.

8. Die Städte begrüßen grundsätzlich das von der Bundesbildungsministerin auf der Ebene der Bund-Länder-Kommission eingerichtete "Forum Bildung" als Plattform für die Diskussion zukünftiger Entwicklungen im Bildungswesen. Zu kritisieren ist, dass eine kommunale Beteiligung daran bisher nicht vorgesehen ist. Der Bund wird aufgefordert, eine kommunale Beteiligung an dem Forum entsprechend der Bedeutung der Städte im Schulwesen sicherzustellen.

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